Neue Pflicht in Spanien:
Ab dem 1. Januar 2026 wird die V16-Warnleuchte für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge
auf Autobahnen und Schnellstraßen verpflichtend und ersetzt das klassische Warndreieck vollständig.
Bis Ende 2025 sind beide weiterhin erlaubt.

Die Warnleuchten-Pflicht gilt in Spanien ab 2026 ausschließlich für Autos mit spanischer Zulassung. 
Urlauber, die mit dem eigenen Pkw oder Wohnmobil nach Spanien fahren, sind von der Warnleuchten-Pflicht befreit. Wer allerdings mit einen Mietwagen mit spanischen Kennzeichen unterwegs ist, 
muss auch eine V16-Lampe mitführen.


Grund für die Umstellung: 
Die spanische Verkehrsbehörde (DGT) will die Sicherheit erhöhen. 
Beim Aufstellen des Warndreiecks müssen die Insassen das Fahrzeug verlassen und begeben sich damit, 
besonders auf Schnellstraßen, in große Gefahr. 
Die V16-Leuchte kann hingegen vom Fahrzeuginneren aus auf das Autodach gesetzt werden (meist mit einem Magnetfuß).

  • Sie sendet ein helles, 360°-blinkendes Licht, das bis zu einem Kilometer weit sichtbar ist.
  • Die ab 2026 zugelassenen Leuchten müssen zusätzlich ein GPS-Modul und eine integrierte SIM-Karte besitzen.
  • Beim Aktivieren wird der Standort des Fahrzeugs automatisch an die spanische Verkehrsbehörde (DGT 3.0) übertragen, um Rettungskräfte schneller und gezielter zum Unfallort zu leiten.

 

Regelung für ausländische Fahrzeuge:

Die Pflicht zur V16-Leuchte gilt offiziell nur für spanisch zugelassene Fahrzeuge.
Reisende mit ausländischer Zulassung (z. B. aus Deutschland, Österreich, Schweiz, etc.) 
müssen weiterhin die im Heimatland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Warndreieck) mitführen.

Allerdings empfiehlt die DGT dringend, auch ausländischen Fahrern, die V16-Leuchte aus Sicherheitsgründen zu nutzen.
Mietwagen, die in Spanien zugelassen sind, müssen die Leuchte ab 2026 besitzen.

 

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